In der überwiegenden Zahl der Fälle können behandlungsbedürftige Hauttumoren (z.B. Spinaliome, Basaliome usw.) nicht nur operativ, sondern auch durch eine Röntgenbestrah-
lung erfolgreich bekämpft werden.
Während die Röntgen-Therapie bei Spinaliomen (»echte Hautkrebsarten« mit Ausbreitungs-
tendenz) nach der Operation nur sozusagen zweite Wahl ist, liegt der Erfolg bei Basaliomen und anderen Hauttumoren im Bereich von ca. 95%, was eine in der Medizin fast unerreichte Erfolgsquote darstellt.
Es kommen dabei sog. Rönten-Weichstrahlen mit einer Eindringtiefe von max. ca. 1 cm zum Einsatz, die prinzipiell nur im bestrahlten Bereich wirken und dementsprechend auch nur hier unerwünschte Wirkungen (sog. Nebenwirkungen) hervorrufen können.

Es kommt vorübergehend zu einer mehr oder weniger ausgeprägten Entzündung, da mit dem Tumor ja auch automatisch die Tumorumgebung bestrahlt wird und mitreagiert. Dies hat nicht nur Nachteile, sondern auch den Vorteil, dass evtl. nicht sichtbare »Ausläufer« des Tumors, die bei einer
Operation nicht erfasst werden, automatisch mitbehandelt und in der Regel mit abgetötet werden.

Irgendwelche »allgemeinen Nebenwirkungen« sind bei der Röntgen-Weichstrahlentherapie nicht zu erwarten. Auch die berühmtberüchtigten »Strahlen-Spätfolgen« sind bei dieser Behandlungsmethode so extrem selten, dass man sie in aller Regel vernachlässigen kann.
Da aber ein großer Teil der behandlungsbedürftigen Hauttumoren bekanntlich - gerade bei älteren Patienten - im Gesicht auftritt, wo man »nur wenig Platz« zum Operieren hat und größere, optisch-kosmetisch ungünstige Narben in aller Regel nicht erwünscht sind, wird jeder Operateur zwangsläufig die Tendenz haben, einen möglichst kleinen Schnitt zu setzen. Demzufolge muss mit einem gewissen Prozentsatz nicht vollständig entfernter Tumoren gerechnet werden, der zu Nachoperationen und - relativ häufig - zu einer Nachbehandlung mit Röntgen-Strahlen zwingt.